Hilfsgelder und Hilfsgüter
Hilfsgelder
Alle Betroffenen der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz haben Anspruch auf Hilfsgelder. Zur Beantragung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Vollständige Namen der im Haushalt lebenden Menschen
- Kopie der Personalausweise oder Ausweisdokumente für Mitbürgerinnen und Mitbürger aus anderen Ländern
- Aktuelle Betroffenheitsbescheinigung (nicht älter als sechs Monate)
- erweiterte Meldebescheinigung
- Geschätzte Schadenshöhe und Auflistung der Schäden
- bewilligter ISB Bescheid
- Lohn-/Rentenbescheide
- Steuerbescheid
- Wurden bereits Hilfsgelder von anderen Institutionen ausgezahlt?
Was wird benötigt?
Folgende Werte können geltend gemacht werden:
- Hausratschäden = mind. 5.000,00 € + Erfolgter ISB-Antrag
- Gebäudeschäden = Maximal 20% der von der ISB bewilligten Schadenssumme jedoch maximal 90.000,00 €
Sobald die Unterlagen vorliegen, nehmen wir Kontakt mit den Betroffenen auf = Mail an oder 02641/396-7000
- Hilfsgütertransporte
- Notheizungen
Kontakt:
ASB Landesverband Rheinland-Pfalz e.V., Stützpunkt Landkreis Ahrweiler
Bachstraße 18
53474 Heimersheim